AGBs
1. Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen Pferdeosteopathie Maria Grund, nachfolgend als „Therapeutin“ bezeichnet, und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten, nachfolgend als „Tierhalter“ bezeichnet, als Behandlungsvertrag gemäß § 611 ff BGB und § 612 Abs. 1 BGB, sofern nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde. Diese Bedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
2. Behandlungsvertrag
Ein Behandlungsvertrag wird wirksam, sobald der Tierhalter das Angebot der Therapeutin für eine therapeutische Behandlung annimmt und sich zum Zweck der Beratung, Diagnose und Therapie an sie wendet. Dies gilt auch bei mündlicher, telefonischer oder schriftlicher (E-Mail, Nachrichtendienst) Vereinbarung oder Zustimmung. Mit dem Zustandekommen des Behandlungsvertrags treten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft.
Die Therapeutin kann einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn kein notwendiges Vertrauensverhältnis erwartet werden kann oder wenn es sich um Beschwerden handelt, die sie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus rechtlichen Gründen nicht behandeln darf. In solchen Fällen behält die Therapeutin den Anspruch auf Honorar für bereits erbrachte Leistungen, einschließlich Beratung.
Die Therapeutin bietet ihre Dienstleistungen an, indem sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in Pferdeosteopathie, Pferdephysiotherapie und alternativer Tiernaturheilkunde für Diagnose und Therapie einsetzt.
Der Tierhalter ist berechtigt, nach umfassender Aufklärung durch die Therapeutin über die verfügbaren Therapiemethoden und deren Vor- und Nachteile, eine Behandlungsmethode auszuwählen. Kann der Tierhalter keine Entscheidung treffen, ist die Therapeutin ermächtigt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Tierhalters entspricht.
Die Therapeutin garantiert nicht das Erreichen des Therapieziels und darf gesetzlich kein Heilversprechen abgeben.
3. Informationspflichten und Mitwirkung des Tierhalters
Der Tierhalter muss vor Beginn der Therapie frühere Erkrankungen des Patienten, veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse und aktuelle Medikationen offenlegen. Dies ist notwendig, um Kontraindikationen zu erkennen und eine erfolgreiche Behandlung sicherzustellen. Die Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Informationspflicht sind in § 7 dieser Bedingungen festgelegt.
Eine aktive Mitwirkung des Tierhalters ist nicht erforderlich. Die Therapeutin darf jedoch die Behandlung einstellen, wenn das notwendige Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsempfehlungen ignoriert, unvollständige oder unrichtige Informationen zur Anamnese und Diagnose gibt oder die Therapie behindert. Die Therapeutin ist nicht haftbar für Verletzungen oder andere Schäden am Tier, die durch den Tierhalter während der Therapie verursacht werden.
Bei schwerwiegenden Problemen wie starker Lahmheit, Fieber, Entzündungen, allgemeinem schlechten Zustand oder Verdacht auf Frakturen wird dringend geraten, einen Spezialisten zu konsultieren.
Für den bestmöglichen Behandlungserfolg ist es unerlässlich, die therapeutischen Sitzungen regelmäßig durchzuführen und den Behandlungsempfehlungen zu folgen.
4. Vergütung und Zahlungsort
Der Tierhalter verpflichtet sich, ein Honorar für die erbrachten Therapieleistungen zu zahlen. Die Höhe des Honorars für die Dienste der Therapeutin ergibt sich aus der aktuellen Preisliste, die auf der Website der Therapeutin einsehbar ist. Die Bezahlung des Honorars erfolgt grundsätzlich nach jeder Behandlung entweder bar oder mit EC-Karte. Eine Zahlung auf Rechnung ist erst nach vorheriger Vereinbarung und ab dem zweiten Termin möglich. In diesem Fall ist die Überweisung direkt nach Erhalt der Rechnung vorzunehmen. Bei einem Abbruch der Therapie bleibt der Anspruch auf das Honorar für die bereits erbrachten Leistungen bestehen.
Sollte es zu einem Mahnverfahren kommen, versendet die Therapeutin lediglich eine Mahnung, bei der eine Gebühr von 5 EUR anfällt. Wird die Zahlung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist geleistet, wird der Fall ohne weitere Ankündigung an ein Inkassounternehmen abgegeben und das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
5. Rücktritt und Kündigung
Behandlungstermine werden als vertraglich festgelegt betrachtet, sobald sie von der Therapeutin telefonisch, per E-Mail oder über einen Nachrichtendienst (wie z.B. WhatsApp) bestätigt sind. Der Pferdehalter hat das Recht, jederzeit vor Beginn der Therapie vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Tierhalter spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zurück, fallen keine Kosten an. Erfolgt der Rücktritt weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder wird der Termin nicht wahrgenommen, muss der Tierhalter eine Ausfallgebühr in Höhe der geplanten Behandlungszeit entrichten, da der Termin üblicherweise nicht so kurzfristig anderweitig vergeben werden kann. Bei Verspätungen des Tierhalters wird die entstandene Wartezeit berechnet. Die Therapeutin ist nicht dazu verpflichtet, die Verspätung auszugleichen oder sie vom Honorar abzuziehen.
6. Aufzeichnungen und Vertraulichkeit
Alle Therapiedokumentationen sind im Besitz der Therapeutin. Der Tierhalter hat jedoch ein Recht auf die Herausgabe der Untersuchungsergebnisse. Die Datenverarbeitung, einschließlich der Weitergabe, erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Datenschutzes. Die Therapeutin behandelt die Informationen des Tierhalters und des Patienten vertraulich und gibt Auskünfte über diese Daten, Befunde und Behandlungen nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des Tierhalters heraus. Von der Schriftform kann abgesehen werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters liegt und davon ausgegangen werden kann, dass er im Sinne der Heilung seines Pferdes zustimmen würde. Muss die Therapeutin gesetzlich Auskunft erteilen (z.B. bei anzeigepflichtigen Krankheiten oder auf Anordnung einer Behörde oder des Gerichts), entfällt die Verschwiegenheitspflicht.
7. Haftungsbeschränkungen
Ansprüche aufgrund versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet unmittelbar und in voller Höhe für alle Schäden, die an Personen oder Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden. Bei jedem Behandlungsauftrag wird eine gültige Tierhaftpflichtversicherung vorausgesetzt.
Die Therapeutin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, die nicht auf therapeutische Behandlungen zurückzuführen sind. Ebenso besteht keine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verluste durch Dritte. Haftungsansprüche sind vom Tierhalter spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung an die Therapeutin zu melden. Tierärzte, Hufbearbeiter, Schmiede, Therapeuten, Zahnspezialisten, Ausbilder, Sattler und Bereiter tragen eigenes Risiko, auch wenn sie mit der Therapeutin zusammenarbeiten oder von ihr beauftragt wurden. Bei Schäden, die durch Missachtung der Informationspflichten des Tierhalters entstehen, übernimmt die Therapeutin keine Haftung. Ein Heilungserfolg wird nicht garantiert.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unvollständig sein, bleibt der übrige Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ziel und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für eventuelle Vertragslücken.